Wenn ein Artikel auf dieser Web-Seite grundsätzlich neu gestaltet werden muss, dann hat dies einen erfreulichen Grund: die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn hat die Fortschreibung des Flächennutzungsplans fallen gelassen, es werden keine Zonen für Windenergie ausgewiesen. Die Zeitung Die Rheinpfalz schrieb in ihrer Ausgabe vom 30.09.2017: "Vor drei Jahren hatte die Verbandsgemeinde beschlossen, einen Teilflächennutzungsplan für Windenergie aufzustellen. [...] Aus der Bevölkerung und vor allem der Bürgerinitiative "Pro Walderhalt" sowie den Ortsgemeinderäten Neuhemsbach und Enkenbach-Alsenborn gab es jedoch so viel Widerstand, dass Bürgermeister Andreas Alter (SPD) vorschlug, die Planungen nicht weiter zu verfolgen." Damit sind auch die Flächen bei der ZAK nicht mehr in der Diskussion, in KL-Nordost werden keine weiteren Windräder mehr gebaut. Die Initiative "Pro Natur und Mensch in KL-Nordost" sieht somit alle Ziele, die bei ihrer Gründung formuliert wurden, als erreicht an. Das ist schon ein gutes Gefühl und zeigt, wie mit sachlich fundierten Argumenten und couragierter Vorgehensweise die Bürger ihre Vorstellung zu Projekten einbringen können. Ein ganz großes Dankeschön geht an die BI Pro Walderhalt, die sich vehement gegen die Pläne in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn gewehrt hat und starke Überzeugungsarbeit geleistet hat.

Ende gut, alles gut!

ALTE FASSSUNG DES ARTIKELS


Die Planungen zur Windkraft auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn bekommen ein klareres Gesicht. Im Februar lag der Entwurf des Teilflächennutzungsplans Windenergie offen und konnte von Bürgern und Vertretern öffentlicher Belange kommentiert werden. Die IG für Mensch und Natur in KL-Nordost hat einige Widersprüche formuliert, da ein Gebiet bei der ZAK sich auf dem Gersweilerkopf befindet. Die wesentlichen Kommentare sind:

  • Der Naturschutz wurde im Entwurf des Teilflächennutzungsplans Windenergie unzureichend betrachtet. Die VG ist damit Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber durch die Verfassung geschützter Güter nicht nachgekommen.

    So wurde kein avifaunistisches Gutachten erstellt. Im Dokument „Gesamträumliches Standortkonzept für Windenergieanlagen in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, Erläuterungsbericht“ wird lapidar gesagt, dass die Windräder auf der ZAK genehmigt und dort wahrscheinlich ein Gutachten vorgelegen habe, reiche aus, um sich diesen Schritt zu sparen (Zitat Seite 16: „Rotmilan und Kornweihe sind windkraftsensible Arten; da im Plangebiet aber bereits Windenergieanlagen stehen und im Rahmen deren BImSchG-Genehmigung der Artenschutz abgeprüft wurde, ist nicht von einem Konfliktpotenzial auszugehen“). Die Situation im Kapiteltal wurde ohne Prüfung der Qualität der damaligen Gutachten als unkritisch übernommen.

  • Im Entwurf des FNP sind Einrichtungen nicht aufgeführt, welche die Flächen einschränken können:

    ·        Richtfunkstrecken

    ·        Funk-Landesystem Ramstein

    ·        Bauschutzbereiche nach dem Luftverkehrsgesetz

    Die Planung sollte diese Einrichtungen berücksichtigen.

  • Naturdenkmäler / Hügelgräber sind in den Plänen nicht verzeichnet. Im Entwurf des Flächennutzungsplans 2025 der Stadt Kaiserslautern sind solche Naturdenkmäler im Gebiet um den Gersweilerkopf verzeichnet.

    Ein Werbeflyer der Verbandsgemeinde weist im Gebiet Nr. 2 auf solche Hügelgräber hin. Im Teilflächennutzungsplan sind aber solche Naturdenkmäler nicht verzeichnet. Ebenso fehlt ein Hinweis auf eine alte Straße, von den Einwohnern auch „Römerstraße“ genannt.

  • Der LEP IV in der gültigen Fassung sieht einen wirtschaftlichen Ertrag erst ab einer Windgeschwindigkeit von 5,8-6,0 m/s in 100m Höhe als gegeben an. Die geringe Festsetzung von 5,4 m/s über Grund laut Beschluss des Verbandsgemeinderats Enkenbach-Alsenborn vom 23.4.2015 kann den gesamten Flächennutzungsplan ungültig werden lassen, da von einer unrealistischen Planung ausgegangen werden muss.

    Die Windgeschwindigkeit geht mit der dritten Potenz in die Ertragsrechnung einer Windkraftanlage ein. Die Ertragsdifferenz bei durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten von 5,4 m/s und 5,8 m/s beträgt etwa 20%. Dies führt bei den heutigen Kosten und Vergütungsmodell zwingend zu einem unwirtschaftlichen Betrieb. Die Daten des Windatlas Rheinland-Pfalz bieten aufgrund der Erhebungsmethode nur unzureichende Orientierungswerte. Die Stadtwerke Kaiserslautern haben am Langenberg in den Jahren 2015/16 eine Messung mit einem Windmessmast durchgeführt und können aktuelle Zahlen zur Korrektur der Windgeschwindigkeiten im Windatlas liefern.

In der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn formiert sich ein Widerstand, vor allem in der Gemeinde Neuhemsbach. Dort hat sich eine Bürgerinitiative BI Pro Walderhalt gegründet. Am 25. März 2017 findet die zweite Versammlung in der Alsenzhalle in Alsenborn statt.