Die Informationen in diesem Artikel sind veraltet. In der Bauausschusssitzung vom 13. April 2015 hat die Stadt Kaiserslautern beschlossen, sämtliche Vorrangflächen für Windenergie aus dem Entwurf zum Flächennutzungsplan zu entfernen. Damit darf an jeder Stelle in Kaiserslautern ein Windrad gebaut werden, wo nicht andere Regeln, wie etwa der Mindestabstand zur Wohnbebauung, verletzt werden.

Worauf beruhen viele der Aussagen und Einschätzungen auf dieser Web-Seite? Der Entwurf zum Flächennutzungsplan 2025 (FNP 2025) der Stadt Kaiserslautern lag im Juli und August 2014 zur Einsicht im Rathaus aus. Der Entwurfsstand ist der 25. Juni 2014. Das Bild wurde im Rathaus aufgenommen. Im FNP 2025 sind Vorrangflächen für Windenergie als gelb schrafierte Flächen eingezeichnet. Die Flächen sind links neben dem Begriff "Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn" und rechts unten neben der orangen Fläche, welche die Kasernen der Amerikaner markieren, gut zu erkennen. Auch das ZAK-Gelände ist gut zu erkennen, inklusive der bestehenden kleinen Windräder und der damals noch im Bau befindlichen Ersatzanlagen (Repowering). Bereits im FNP 2025 war erkennbar, wie nah die Windräder der ZAK an die Stadt heranrücken.

Die Kennzeichung der Flächen für Windenergie entspricht in großen Teilen den Ergebnissen des Standortkonzept "Erneuerbare Energien", welches in der Bauausschusssitzung am 28.01.2013 diskutiert wurde. Unterlagen zum Tagesordnungspunkt TOP 2 der Sitzung finden sich hier.

Aus dem Erneuerbare Energien Konzept fotografiert wurden zwei Abbildungen. Bild 1 zeigt die Fläche und listet die Argumente für und gegen die Ausweisung der Fläche als Sondernutzung Windenergie auf. Bild 2 führt die Argumente für die Fläche bei der Autobahn A6 und den Kasernen aus.